06.02.2010, 12:23
Sorry das ich nochmal diese Thema aufgreife, aber nur zum Verständnis .....
Bei Reparatur über die sogenannte 130 %-Regel dürfte die Reparatur des Wagens
130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen - oder ????
In diesem Fall würde die Versicherung bis zu Reparaturkosten in Höhe von 4290 Euro bezahlten ???? Ist das so richtig ?????
Zitat:Das Gutachten der Dekra konstatiert folgende Werte
Reparaturkosten: 5600,-
Wiederbeschaffungswert: 3300,-
Restwert: 50,-
Bei Reparatur über die sogenannte 130 %-Regel dürfte die Reparatur des Wagens
130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen - oder ????
In diesem Fall würde die Versicherung bis zu Reparaturkosten in Höhe von 4290 Euro bezahlten ???? Ist das so richtig ?????
Unser neues Schätzchen
Audi Cabriolet, 2.6, km 110 kW, Bj. 05/1996, pelikanblau pereffekt und dunkelblaues automatisches Verdeck;
Lederausstattung schwarz, Sitzheizung, Handschalter, Orginal 15-Zoll-Alufelgen 10 Speichen Competition,
Orginales Gamma-Radio, Orginales Sportfahrwerk, und erst 85 500 km;
Leider nicht mehr unter uns:
Audi Cabriolet, 2.3 E, NG, Bj. 05/93, laserrot und schwarzes Verdeck,
Stoffaustattung anthrazit (zwischenzeitlich schwarze Kunstlederüberzüge), Sitzheizung, Handschalter,
215er Reifen auf 17 Zoll MAM-Alufelgen (8Jx17 H2), Originalsportfahrwek, Winterreifen auf Stahl,
CD-Radio mit USB, MiniCheck, Sucht-Sound serienmäßig,
Audi Cabriolet, 2.3 E, NG, Bj. 05/93, laserrot und schwarzes Verdeck,
Stoffaustattung anthrazit (zwischenzeitlich schwarze Kunstlederüberzüge), Sitzheizung, Handschalter,
215er Reifen auf 17 Zoll MAM-Alufelgen (8Jx17 H2), Originalsportfahrwek, Winterreifen auf Stahl,
CD-Radio mit USB, MiniCheck, Sucht-Sound serienmäßig,