20.02.2010, 11:11
Schriftlich habe ich das nicht, warum auch, für legale Sachen gibts halt kein Schriftstück! Der Prüfer hat mir erklärt, das die Kennzeichenleuchten nicht Fahrzeugspezifisch sondern nur selbst geprüft wurden (E-Prüfzeichen/ Abstrahlwinkel, Blendung usw.), daher gibt es keinerlei Bedenken, aber wie schon erwähnt, glaubt es oder lasst es...
@Pit : Danke für die "Blumen" aber verkaufen werd ich meine Felgen wohl nie!!! ;o)
@Pit : Danke für die "Blumen" aber verkaufen werd ich meine Felgen wohl nie!!! ;o)