19.04.2010, 21:56
Moin Holger,
das mit der Kulanz ist doch ein ziemlicher Schmarrn. Entweder ist eine Versicherung leistungspflichtig, und dann zahlt sie im Umfang der vereinbarten Versicherung, oder sie ist gemäss Vertrag nicht leistungspflichtig, und dann bleibst Du auf deinen Kosten sitzen.
Aus welchem Werkstoff die Heckscheibe ist, ist doch eigentlich nebensächlich. Der Argumentation der HUK folgend würden sie die Heckscheibe eines A4 Cabrios anstandslos ersetzen?
Vermutlich argwöhnt der Sachbearbeiter, dass es sich nicht um eine wie auch immer zugeführte Beschädigung, sondern um altersgemässen Verschleiss handelt, wofür die Versicherung nicht leistungspflichtig wäre.
Wie hast Du denn die Beschädigung erklärt?
Vermutlich will man nur die VK schinden, um den Beitragssatz erhöhen zu können.
das mit der Kulanz ist doch ein ziemlicher Schmarrn. Entweder ist eine Versicherung leistungspflichtig, und dann zahlt sie im Umfang der vereinbarten Versicherung, oder sie ist gemäss Vertrag nicht leistungspflichtig, und dann bleibst Du auf deinen Kosten sitzen.
Aus welchem Werkstoff die Heckscheibe ist, ist doch eigentlich nebensächlich. Der Argumentation der HUK folgend würden sie die Heckscheibe eines A4 Cabrios anstandslos ersetzen?
Vermutlich argwöhnt der Sachbearbeiter, dass es sich nicht um eine wie auch immer zugeführte Beschädigung, sondern um altersgemässen Verschleiss handelt, wofür die Versicherung nicht leistungspflichtig wäre.
Wie hast Du denn die Beschädigung erklärt?
Vermutlich will man nur die VK schinden, um den Beitragssatz erhöhen zu können.
Gruss aus Nordwest!
Peter
Peter
![Ganz geschmeidisch... Ganz geschmeidisch...](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/andere047.gif)