26.04.2010, 22:41
Hallo
Es ist mit Sicherheit nicht zulässig die falschen Streuscheiben/Gläser zu fahren!
Blendgefahr für den Gegenverkehr/Verlust der ABE mit seinen Konsequenzen und suboptimale Lichtausbeute sind die Folge.
Es ist mit Sicherheit nicht zulässig die falschen Streuscheiben/Gläser zu fahren!
Blendgefahr für den Gegenverkehr/Verlust der ABE mit seinen Konsequenzen und suboptimale Lichtausbeute sind die Folge.