21.01.2011, 15:48
hallo basti,
es ist auch nicht verboten eine nos2 anlage im auto mitzuführen, sie darf nur nicht integriert, bzw technisch nutzbar verbaut werden. ist also humbuck und zeitverschwendung. wer sein kennzeichen, in der absicht, verkehrswidrig schneller zu fahren als erlaubt, unkenntlich macht
(siehe ausführung deines bgh urteils) handelt vorsätzlich und macht sich damit im sinne der stvo und des stgb strafbar.
gruss
chris
es ist auch nicht verboten eine nos2 anlage im auto mitzuführen, sie darf nur nicht integriert, bzw technisch nutzbar verbaut werden. ist also humbuck und zeitverschwendung. wer sein kennzeichen, in der absicht, verkehrswidrig schneller zu fahren als erlaubt, unkenntlich macht
(siehe ausführung deines bgh urteils) handelt vorsätzlich und macht sich damit im sinne der stvo und des stgb strafbar.
gruss
chris