10.03.2011, 13:33
Moin Zielgruppe,
nur mal so nebenbei...
Wie steht es eigentlich mit der E10-Verträglichkeit bei Standheizungen? Insbesondere die nachgerüsteten Standheizungen sind garantiert nicht in der Fahrzeugherstellerfreigabe berücksichtigt. Insofern lohnt sich für alle mit einer solchen Zusatzheizung ein Blick auf die Webseiten von Webasto, Eberspächer und Co.
...das kann man noch weitertreiben:
Wie ist das mit nachträglich verbauten Abgasrückführungen und dergleichen? Die Chemie verändert sich ja schließlich im gesamten System (vor und nach Verbrennung) durch die andere Art Kraftstoff und insofern ist ggf. die ein oder andere (Nachrüst-)Komponente zu prüfen, oder?
nur mal so nebenbei...
Wie steht es eigentlich mit der E10-Verträglichkeit bei Standheizungen? Insbesondere die nachgerüsteten Standheizungen sind garantiert nicht in der Fahrzeugherstellerfreigabe berücksichtigt. Insofern lohnt sich für alle mit einer solchen Zusatzheizung ein Blick auf die Webseiten von Webasto, Eberspächer und Co.
...das kann man noch weitertreiben:
Wie ist das mit nachträglich verbauten Abgasrückführungen und dergleichen? Die Chemie verändert sich ja schließlich im gesamten System (vor und nach Verbrennung) durch die andere Art Kraftstoff und insofern ist ggf. die ein oder andere (Nachrüst-)Komponente zu prüfen, oder?
sonnige Grüße
![[Bild: lorenz.gif]](http://www.graeffnet.de/lorenz.gif)
alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
![[Bild: RDGA2013_sig.JPG]](http://www.graeffnet.de/lorenz/temp/audiforum/signatur/RDGA2013_sig.JPG)
©-Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags (Text und Bilder) unterstehen der GNU FDL/Copyleft.
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