05.05.2011, 09:50
Hallo Ingo,
Wie möchtest du denn jetzt ein Fronti- Getriebe und ein Quattrogetriebe vermischen? Diese Aussage halte ich für schlichtweg falsch! Es gibt die genau gleichen Motoren mit den genau gleichen Rad-Reifen Kombination mit genau darauf abgestimmten Getrieben und Differentialen in baulich seeehr ähnlichen Autos. Da sehe den Hund definitiv nicht begraben.
Ich denke das Hauptproblem ist, dass man hinten die Bodengruppe hinbekommen muss. Wenn man einen TÜV findet dem die realisierte Lösung gefällt dann kann man das machen, denn erlaubt ist, was eingetragen wird. Ich denke so wird das in Berlin passiert sein.
Und wenn ich ehrlich bin ist deine Aussage ein wenig luftig. Eine Aussage vom Vorsteher von Audi? Also haben dir die Herren Stadler und Winterkorn beim Kaffee geflüstert dass ein Auto das 20 Jahre vor ihrer Zeit kam nicht als Quattro eingetragen werden kann?
Spass beiseite:
Der TÜV ist die benannte Stelle. Wenn Audi einen Umbau freigibt hat es der TÜV wesentlich einfacher bzw. kann sich nicht wirklich gegen die Eintragung wehren. Aber Audi kann dem TÜV deshalb trotzdem nicht verbieten etwas einzutragen was der TÜV für gut empfindet.
Es steht natürlich in keinster Weise in Zweifel dass sowas nicht jeder TÜV macht, aber wenn man einen findet der das macht, dann sehe ich keinen Grund zu sagen dass das nicht legal sei oder ähnliches.
mfg
Tille
Wie möchtest du denn jetzt ein Fronti- Getriebe und ein Quattrogetriebe vermischen? Diese Aussage halte ich für schlichtweg falsch! Es gibt die genau gleichen Motoren mit den genau gleichen Rad-Reifen Kombination mit genau darauf abgestimmten Getrieben und Differentialen in baulich seeehr ähnlichen Autos. Da sehe den Hund definitiv nicht begraben.
Ich denke das Hauptproblem ist, dass man hinten die Bodengruppe hinbekommen muss. Wenn man einen TÜV findet dem die realisierte Lösung gefällt dann kann man das machen, denn erlaubt ist, was eingetragen wird. Ich denke so wird das in Berlin passiert sein.
Und wenn ich ehrlich bin ist deine Aussage ein wenig luftig. Eine Aussage vom Vorsteher von Audi? Also haben dir die Herren Stadler und Winterkorn beim Kaffee geflüstert dass ein Auto das 20 Jahre vor ihrer Zeit kam nicht als Quattro eingetragen werden kann?
![Ich lach mich wech Ich lach mich wech](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/laugh.gif)
Spass beiseite:
Der TÜV ist die benannte Stelle. Wenn Audi einen Umbau freigibt hat es der TÜV wesentlich einfacher bzw. kann sich nicht wirklich gegen die Eintragung wehren. Aber Audi kann dem TÜV deshalb trotzdem nicht verbieten etwas einzutragen was der TÜV für gut empfindet.
Es steht natürlich in keinster Weise in Zweifel dass sowas nicht jeder TÜV macht, aber wenn man einen findet der das macht, dann sehe ich keinen Grund zu sagen dass das nicht legal sei oder ähnliches.
mfg
Tille
vier Ringe und vier Räder ... mehr braucht ein Cabrio nicht!
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