09.06.2011, 13:42
Hallo Martin,
erstmal drück' ich die Daumen zur bevorstehenden Geburt - hoffe ihr, speziell Deine Frau muss nicht so lang "leiden".
Um einen Airbag abschalten zu können, muss ein Widerstand eingebaut werden, damit das Steuergerät keine Fehlermeldung ausgibt. Dies sollte man aus Vernunfts- und Haftungsgründen in einer Fachwerkstatt bewerkstelligen lassen. Zur rechtlichen Frage kann ich Dir nur für Deutschland antworten. Das Abschalten eines Airbag ist dann legal, wenn Du dies auch in den Fahrzeugpapieren dokumentiert hast. Nun wird zwar keiner nach einer Austragung zur Zulassungsstelle fahren aber vom "Freundlichen" wirst Du ein Schriftstück erhalten, dass die ordnungsgemäße Abschaltung ausgibt und solltest bei jeder Fahrt auch mitführen. Im übrigen wird die Abschaltung auch im Audi-Werk hinterlegt. Natürlich ist es auch nach ordnungsgemäßer Abschaltung erlaubt, dass jemand anderes als das Baby auf dem Beifahrersitz mitfährt, denn in "D" herrscht immernoch die Gurtpflicht; ein Airbag hilft nur unterstützend und ist keinesfalls ohne Gurt ausreichend. Der Fairnesshalber kannst Du ja jedem Deiner Beifahrer sagen, dass der Airbag ausgeschaltet ist.
erstmal drück' ich die Daumen zur bevorstehenden Geburt - hoffe ihr, speziell Deine Frau muss nicht so lang "leiden".
Um einen Airbag abschalten zu können, muss ein Widerstand eingebaut werden, damit das Steuergerät keine Fehlermeldung ausgibt. Dies sollte man aus Vernunfts- und Haftungsgründen in einer Fachwerkstatt bewerkstelligen lassen. Zur rechtlichen Frage kann ich Dir nur für Deutschland antworten. Das Abschalten eines Airbag ist dann legal, wenn Du dies auch in den Fahrzeugpapieren dokumentiert hast. Nun wird zwar keiner nach einer Austragung zur Zulassungsstelle fahren aber vom "Freundlichen" wirst Du ein Schriftstück erhalten, dass die ordnungsgemäße Abschaltung ausgibt und solltest bei jeder Fahrt auch mitführen. Im übrigen wird die Abschaltung auch im Audi-Werk hinterlegt. Natürlich ist es auch nach ordnungsgemäßer Abschaltung erlaubt, dass jemand anderes als das Baby auf dem Beifahrersitz mitfährt, denn in "D" herrscht immernoch die Gurtpflicht; ein Airbag hilft nur unterstützend und ist keinesfalls ohne Gurt ausreichend. Der Fairnesshalber kannst Du ja jedem Deiner Beifahrer sagen, dass der Airbag ausgeschaltet ist.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni

