17.06.2011, 22:59
Hab heut mal bei der HUK nachgesehen und folgendes bei der Teilkasko für Anhänger gefunden
http://imageshack.us/photo/my-images/28/glasbruch.jpg
Da steht unten drin z.B. Glasbruch bei Rücklichtern
Mir ist nicht bekannt das ein Anhänger Echtglas-Rücklichter hat. Also zählen Plastikgläser auch zu Glas.
Ich denke wenn das bei der Teilkasko bei Anhängern gilt dann muss es für Autos ja auch gelten.
Bei Autos steht nur drin:
Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch
Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung.
Glasbruch
A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert.
Da ist auf jeden Fall keine Aussage wann ein gebrochenes Glas nicht zählt (also Verschleiss oder so).
Das bedeutet für mich das die zahlen müssen.
http://imageshack.us/photo/my-images/28/glasbruch.jpg
Da steht unten drin z.B. Glasbruch bei Rücklichtern
Mir ist nicht bekannt das ein Anhänger Echtglas-Rücklichter hat. Also zählen Plastikgläser auch zu Glas.
Ich denke wenn das bei der Teilkasko bei Anhängern gilt dann muss es für Autos ja auch gelten.
Bei Autos steht nur drin:
Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch
Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung.
Glasbruch
A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert.
Da ist auf jeden Fall keine Aussage wann ein gebrochenes Glas nicht zählt (also Verschleiss oder so).
Das bedeutet für mich das die zahlen müssen.
mingblau-metallic, E-Verdeck,
Teil-Leder, Klima, Wurzelholz, Reinhold-Module, AC/BC Nachrüstung, Tempomatnachrüstung
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