18.06.2011, 09:42
Hallo Thorben,
Da stimme ich mit Dir überein -> da kein Glasbruch vorliegt (spröde und rissige "Gläser" sind noch nicht gebrochen). Aber ansonsten, wenn das Glas (oder auch der glasähnliche Stoff) gebrochen ist, ist das meistens ("meistens" wg. der Bedingungen) ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Im übrigen ist es völlig egal, wodurch das Glas gebrochen ist; ob Steinschlag, Vandalismus oder auch eigene "Dummheit"!
Der TE hatte doch geschrieben, dass sein Heckleuchtenband an den Stegen gebrochen ist und dies klingt für mich sehr stark nach Glasbruch!
(17.06.2011, 21:24)Vibesy schrieb: Ja nur das rückleuchtenband wird im mittlerenteil spröde und rissig über und unter dem kennzeichen und die felder der Rückfahrleuchten dellen aus und werden trüb das sind verschleiß erscheinungen aus meiner sicht ! ...
Da stimme ich mit Dir überein -> da kein Glasbruch vorliegt (spröde und rissige "Gläser" sind noch nicht gebrochen). Aber ansonsten, wenn das Glas (oder auch der glasähnliche Stoff) gebrochen ist, ist das meistens ("meistens" wg. der Bedingungen) ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Im übrigen ist es völlig egal, wodurch das Glas gebrochen ist; ob Steinschlag, Vandalismus oder auch eigene "Dummheit"!
Der TE hatte doch geschrieben, dass sein Heckleuchtenband an den Stegen gebrochen ist und dies klingt für mich sehr stark nach Glasbruch!
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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