30.10.2011, 18:07
Moin,
während des Zeitraum der (Saison-)Abmeldung besteht normalerweise eine Ruheversicherung im gleichen Umfang der Leistungen, die du auch im Saisonzeitraum hast.
Ob deine Versicherung für Schäden oder Diebstähle bei öffentlich zugänglichen Gebäuden aufkommt, solltst du mit deinen Verischerungsberater klären.
während des Zeitraum der (Saison-)Abmeldung besteht normalerweise eine Ruheversicherung im gleichen Umfang der Leistungen, die du auch im Saisonzeitraum hast.
Ob deine Versicherung für Schäden oder Diebstähle bei öffentlich zugänglichen Gebäuden aufkommt, solltst du mit deinen Verischerungsberater klären.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Peter
Freundliche Grüße
Peter