21.02.2012, 09:53
(20.02.2012, 17:31)Bayerndiesel schrieb: Hallo Markus,
wenn ich mich noch richtig erinnere, dann sollte die Polzei erst ab einer Schadenshöhe von 3.000 EUR gerufen werden, wenn Personenschaden vorliegt oder wenn der Unfall alkoholbedingt geschehen ist (bei den beiden letztgenannten liegt dann auch öffentliches Interesse vor)
aus erfahrung und aussage vom Polizisten habe ich das anders im Kopf.
Schäden die entstanden sind wo zwei Parteien mitwirkten sollte man ab einem unfall schaden von 150€ (ab da muss man das Fahrzeug auch als unfallfahrzeug beim Verkauf angeben ), Personenschäden, Unübersichtlichem straßenverlauf oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die unfallstelle rufen.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
Thorben
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96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
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