Hallo,
sicherlich meinte der Prüfer, dass diese Felgen auch auf dem einzutragenden Modell schon ab Werk montiert oder bestellbar waren! Aber so kann man das auch leider nicht stehen lassen. Vielfach wurden für andere Felgen (z.B. größere Rad-/Reifenkombinationen) auch andere Bauteile am Fahrzeug geändert. Häufig Beispiel hierfür sind z.B. geänderte Radhausschalen. Bei unserem Fahrzeug (dem Typ89 Cabriolet) wurde bei den 17"-Bolero-Felgen ein anderes Lenkgetriebe verbaut. Laut Prospekt ist das dann ein 17"-Fahrwerk. Sicher kann man die Bolero-Felgen auch ohne dieses "spezielle" Lenkgetriebe fahren. Trotzdem ist eine solche Aussage des Prüfers so allgemein nicht korrekt.
Und vielfach besteht so ein viel weitergehender Irrglaube, dass sämtliche "originale" Felgen von Audi auch auf jedem anderen Modell der Marke zu fahren sind. Das ist völliger Blödsinn. Trotzdem besteht eine Möglichkeit der offizellen Eintragung. Auch wenn es in der Regel für originale Felgen kein Teilegutachten gibt, kann Audi in einigen Fällen mit einem Festigkeitsgutachten bzgl. der Tragfähigkeit etc. dienen. Mit diesem Gutachten und den verbauten Felgen prüft der TÜV (o.ä.) dann die Freigängigkeit (Thema Größe, ET usw.) und dann steht auch einer Eintragung nichts mehr im Weg!
Oh, mein Lieblingsthema: S-Line auf dem Typ89-Cabriolet ...
sicherlich meinte der Prüfer, dass diese Felgen auch auf dem einzutragenden Modell schon ab Werk montiert oder bestellbar waren! Aber so kann man das auch leider nicht stehen lassen. Vielfach wurden für andere Felgen (z.B. größere Rad-/Reifenkombinationen) auch andere Bauteile am Fahrzeug geändert. Häufig Beispiel hierfür sind z.B. geänderte Radhausschalen. Bei unserem Fahrzeug (dem Typ89 Cabriolet) wurde bei den 17"-Bolero-Felgen ein anderes Lenkgetriebe verbaut. Laut Prospekt ist das dann ein 17"-Fahrwerk. Sicher kann man die Bolero-Felgen auch ohne dieses "spezielle" Lenkgetriebe fahren. Trotzdem ist eine solche Aussage des Prüfers so allgemein nicht korrekt.
Und vielfach besteht so ein viel weitergehender Irrglaube, dass sämtliche "originale" Felgen von Audi auch auf jedem anderen Modell der Marke zu fahren sind. Das ist völliger Blödsinn. Trotzdem besteht eine Möglichkeit der offizellen Eintragung. Auch wenn es in der Regel für originale Felgen kein Teilegutachten gibt, kann Audi in einigen Fällen mit einem Festigkeitsgutachten bzgl. der Tragfähigkeit etc. dienen. Mit diesem Gutachten und den verbauten Felgen prüft der TÜV (o.ä.) dann die Freigängigkeit (Thema Größe, ET usw.) und dann steht auch einer Eintragung nichts mehr im Weg!
Zitat:Deswegen bräuchte man auch die S-Line felgen nicht eintragen. Das gilt aber nur bei ORIGINAL Felgen und nicht z.B. MAM 8 mit Audi Kappen.
Oh, mein Lieblingsthema: S-Line auf dem Typ89-Cabriolet ...
Gruß Kai