09.02.2005, 12:44
Zitat:Originally posted by Skorpi@9 February 2005, 11:35:21kannst du evtl. einen link auf diesen Auszug schicken oder das dok. einscannen. würd das nämlich ganz gerne imer dabei haben, damit ich die 4 lämpchen wie holli anlassen darf
Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind.