09.02.2005, 13:09
Zitat:daher die eher "geteilte" meinung der prüfer...ist wohl eher ne auslegungssache,ob das obere standlicht nun integriert im sw ist,oder nichtIch hatte mal einen alten 5er BMW angehalten, der auch 4 Begrenzungsleuchten hatte. Die orig. waren im runden Scheinwerfer oberhalb und die nachträglich verbauten in den weiß/ schwarzen Frontblinkern (in.pro).
In der ABE stand explizit drin, dass die orig. Begrenzungsleuchten abgeklemmt werden müssen, da sonst nicht zulässig! Es durften also laut ABE auch nur 2 leuchten....
*Flüstermodus an*
Ich meine, wenn du die roten Blinkerecken fährst, dann kannste auch die 4 Begrenzungsleuchten fahren. Wird eh als "Tateinheit" gewertet! B)
*Flüstermodus aus*
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
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