20.08.2012, 12:34
(20.08.2012, 12:22)BlackBean schrieb: Fährst Du den Wagen nur mit Kurzzeitkennzeichen?
Was, wenn der TE um das Auto anmelden zu können, neuen TÜV braucht und diesen nur bekommt, wenn u.a. der Nebelscheinwerfer i.O. ist?
Finde es echt schwach, dass hier im angeblich besten Board der Welt seit einiger Zeit die Moral zu sinken scheint.
Ist es denn so schwer, wenn jemand der bei Ihm um die Ecke wohnt, ihm mal für nen Nachmittag nen Nebelscheinwerfer borgt?
Und bzgl. Kosten etc.....
Irgendwann hat auch das gutgefüllteste Konto ein Ende. Und wenn ich lese, dass er den Wagen gekauft hat und danach nochmals ca. 1500-2000 Euro in Rep reingesteckt hat, kann ich mir schon vorstellen, dass jetzt 150,- Euro fehlen, welche beim nächsten Lohn zwar wieder da wären, aber dann eben das Kurzzeitkennzeichen ausgelaufen ist.
Das hat absolut nichts mit zu tun, welchen Motor man fährt....auch bei nem 2.0er oder 1.9er TDI kann diese Situation mal eintreten.
Wobei man zum TÜV auch ohne Zulassung fahren darf. Hierzu reicht die Deckungskarte der Versicherung mit Deckung ab Ausstelldatum und dann natürlich nur der direkte Weg von Stellplatz Fahrzeug zur Prüforganisation und wieder zurück.