22.02.2005, 17:47
Servus ihr Ordnungshüter!
Welche Gründe müssen vorliegen um die Zulassungsplaketten bei einer Verkehrskontrolle zu entfernen?
Wie ist da die Definition?
Hier ein kleines Beispiel:
Einen Bekannten von mir haben sie die Plaketten während der Verkehrskontrolle entfernt, somit durfte er nicht mehr am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Hintergrund war: Für sein Sportlenkrad hatte er nur eine ABE, diese gilt aber nur für Originalbereifung, da er aber große Räder montiert hatte war die ABE ungüldig! Die Räder waren aber eingetragen!
Ok es war seine Schuld das, daß Lenkrad mit der Radkombination nicht Eingetragen war aber rechtfertigt das eine Stilllegung?
vielen Dank im Voraus
Gruß Micha
Welche Gründe müssen vorliegen um die Zulassungsplaketten bei einer Verkehrskontrolle zu entfernen?
Wie ist da die Definition?
Hier ein kleines Beispiel:
Einen Bekannten von mir haben sie die Plaketten während der Verkehrskontrolle entfernt, somit durfte er nicht mehr am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Hintergrund war: Für sein Sportlenkrad hatte er nur eine ABE, diese gilt aber nur für Originalbereifung, da er aber große Räder montiert hatte war die ABE ungüldig! Die Räder waren aber eingetragen!
Ok es war seine Schuld das, daß Lenkrad mit der Radkombination nicht Eingetragen war aber rechtfertigt das eine Stilllegung?
vielen Dank im Voraus
Gruß Micha
Audi Cabrio mit 50mm KAW Federn, Nuvolari Nachbau in 18 Zoll mit 225/35/18 Reifen
Alltagsauto Mercedes GLA (noch )
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