23.02.2005, 11:20
Hallo Ralph!
Deine Frage hätte besser in der Rubrik "Die rechtliche Seite" gepasst
Vielleicht kann der Nobs oder Alex ja etwas schieben
Zu deiner Frage:
Wenn du deine Sommerreifen drauf machst, welche nicht ab Werk eingetragen sind, brauchst du eine sog. Kombinationsabnahme, wo das Lenkrad i.V.m. mit den Reifen/ Felgen abgenommen werden.
Wenn du dies nicht machst, erlischt die Betriebserlaubnis deines Cabs
--> siehe auch Beitrag unter "die rechtliche Seite" zum Thema "Plaketten abkratzen"... dort wurde einer mit Sportlenkrad + (eingetragenen) Rad/ Reifen angehalten B)
Skorpi :blues:
Deine Frage hätte besser in der Rubrik "Die rechtliche Seite" gepasst
Vielleicht kann der Nobs oder Alex ja etwas schieben
Zu deiner Frage:
Wenn du deine Sommerreifen drauf machst, welche nicht ab Werk eingetragen sind, brauchst du eine sog. Kombinationsabnahme, wo das Lenkrad i.V.m. mit den Reifen/ Felgen abgenommen werden.
Wenn du dies nicht machst, erlischt die Betriebserlaubnis deines Cabs
--> siehe auch Beitrag unter "die rechtliche Seite" zum Thema "Plaketten abkratzen"... dort wurde einer mit Sportlenkrad + (eingetragenen) Rad/ Reifen angehalten B)
Skorpi :blues:
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200