Was tun bei verpfuschten Reparaturen?
#8
(14.05.2013, 22:26)svenusABC schrieb: ABER: Werkstätten dürfen diese 2 Jahre durch ihre
Reparatur(geschäfts)bedingungen auf 1 Jahr verkürzen.
Und diese Kürzung auf 1 Jahr macht nahezu jede Werkstatt!

Hallo Sven,

kannst du diese Info belegen?

Eine Möglichkeit, als gewerblicher Anbieter gegenüber einem Privatkunden die Gewährleistung auf ein neues Ersatzteil und dessen Einbau einzuschränken, würde mich doch sehr verwundern.

Gruß Rainer
[Bild: ld7bqtrs.jpg]

Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager Smile ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)

Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI 
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RE: Was tun bei verpfuschten Reparaturen? - von Deguello81 - 15.05.2013, 17:14

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