Was tun bei verpfuschten Reparaturen?
#9
Hallo Deguello81,

ja, ich kann das belegen. Ich wähle einfach den ganz
pragmatischen Ansatz ohne rechtliche Normen:

http://www.adac.de/infotestrat/reparatur...fault.aspx

Zitat:
Eine Werkstatt muss wenigstens zwölf Monate für Mängel einstehen, die sie verursacht hat. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist hierfür zwar eine längere Frist von zwei Jahren vorgesehen, doch diese darf auf die Hälfte reduziert werden – was in der Praxis allermeist getan wird. Auch die in vielen Betrieben zugrunde gelegten Reparaturbedingungen des Zentralverbands des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) beschränken die Haftung auf zwölf Monate. Entsprechend der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss die Werkstatt einen Mangel unter Übernahme aller Kosten im eigenen Betrieb beheben. Ausgeschlossen sind Defekte aufgrund von gewöhnlichem Verschleiß.

Nach den ersten 6 Monaten ist bei so einer Geschichte
die Sache eh gegessen. Beweis mal, dass der Zahnriemen
falsch bzw. mit einer vorhandenen Beschädigung eingebaut
wurde. Das kannst Du vergessen, auch wenn der
normale Lebenssachverstand dafür spricht.
Zitieren }
Bedankt durch:


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RE: Was tun bei verpfuschten Reparaturen? - von svenusABC - 15.05.2013, 22:26

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