11.06.2013, 10:55
(11.06.2013, 10:39)john091040 schrieb: 1.
Die Felgen sind 7jx17 mit Reifen 225/45/17, an Auflagen lt. Teilegutachten gibt es nichts besonderes ausser Punkt K11:
"Ggf. ist durch nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen"
Hat vielleicht jemand eine solche Kombination auf seinem Cabrio und kann mir sagen ob etwas nachgearbeitet werden mußte ?
Ich habe Original Standartfahrwerk.
Das steht in so ziemlich jedem Gutachten drin. Wichtig ist hier das ggf.
Ich selbst fahre 7,5x17 mit Gewindefahrwerk und musste nichts nacharbeiten. Somit sollte es bei dir hier keine Probleme geben.
(11.06.2013, 10:39)john091040 schrieb: 2.
Desweiteren steht im Teilegutachten das nur Reifen eines Hersteller verwendet werden dürfen.
Auf den Felgen sind Pirelli und Goodyear, kann es hier zu Problemen mit der Polizei oder Tüv kommen ?
Diese Regelung gibt es seit Jahren nicht mehr. Reifentyp ist egal. Theoretisch kannst du sogar 4 verschiedene Reifen fahren. Wichtig sind min. 1,6 mm Profil. Alles andere ist egal.
(11.06.2013, 10:39)john091040 schrieb: 3.
Die Felgen haben 8 Löcher zur Befestigung, da das Cabrio nur 4 Loch hat bleiben 4 Löcher leer. Ist das normal so ?
Sind Felgen mit nem sogenannten Doppellochkreis - also für mehrerer Fahrzeuge fahrbar. Also ganz normal.
(11.06.2013, 10:39)john091040 schrieb: 4.
Die Bezeichnung der Felgen wie im Teilegutachten angegeben ist nur auf der Rückseite eingestanzt (Vorn steht nur JLL VIA und auch keine KBA Nummer)
Ist das korrekt so ?
Hauptsache die Bezeichnung steht irgendwo. Manche Felgen haben es hinten in der Speiche, manche vorne unterm Felgendeckel. Ist also ok.
(11.06.2013, 10:39)john091040 schrieb: 5.
Müssen die Felgen/Reifen in den Fahrzeugschein eingetragen werden oder reicht das Teilegutachten aus. Im Fahrzeugschein steht nur eine Reifengröße von 195/65/R15 drin
Seit der Einführung des neuen Scheines/Briefes steht nur noch eine Größe drin. Am besten fährst du mit deinem Schein mal zum TÜV und lässt dir dort die eingetragenen Reifengrößen ausdrucken.
Solltest du bereits Serienmäßig mal die 17er Boleros drauf gehabt haben, so sollte ein mitführen der ABE ausreichen sofern die montierte Reifengröße 225/45 17 ist und nichts anderes im Gutachten steht (Eintragung in den Papieren erforderlich etc).
Sollten die Felgen jedoch noch nicht werksseitig montiert gewesen sein, so musst du die Felgen/Reifenkombi bei einer Prüfstelle eintragen lassen.
Ich hoffe geholfen zu haben