[Info] rechtliche Einschätzung zum Thema Heckscheibe
#3
Hallo Markus,

jetzt wäre noch interessant, was in den Versicherungsbedingungen steht! Sorry, aber nur mit dem Gerichtsurteil wird hier wahrscheinlich wieder eine "Wirtshaus-Stammtisch-Diskussion" losgetreten. Ich bin ja ein Verfechter dessen, was in den Versicherungsbedingungen steht; im übrigen ist dieses Urteil auch "nur" für diesen speziell verhandelten Fall anwendbar - auch wenn sich evtl. dadurch eine Tendenz erahnen lässt.

Ich habe mal etwas in den Bedingungen zur "Kaskoversicherung" der "BVG-Versicherung AG", Stand 6/12 herumgestöbert und folgendes aussagekräftiges herausgefunden.
Zitat:Glasbruch
A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges.
Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben),
Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten.
Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am
Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei
Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs erstatten wir auch
reparaturbedingte Innenreinigungskosten.
Ist bei einem Totalschaden des Fahrzeugs auch ein Glasbruchschaden
entstanden, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert
der Verglasungsteile, der sich aus dem Verhältnis vom Neupreis
zum Wiederbeschaffungspreis des gesamten Fahrzeuges ergibt.
Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können nicht fiktiv abgerechnet
werden.
Das, was mir sofort auffällt -> es fehlt der Wortlaut "glasähnliche Stoffe". Somit ist für mich das Urteil sehr gut nachvollziehbar und lässt auch keine Zweifel aufkommen (wenigstens für mich). Es wurde sogar in den Bedingungen präzisiert und der Umfang auf "Abdeckungen von Leuchten", die auch nur aus Kunststoff bestehen erweitert; alles andere entspricht tatsächlich dem normalen Sprachgebrauch entnommen als Glas.

Solltest Du derjenige sein, den das Urteil betrifft - dann tut es mir leid für Dich. Ich habe in früheren Beiträge schön öfters darauf hingewiesen, dass vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen durchgelesen werden sollten und im Besonderen auf den Zusatz "glasähnliche Stoffe" geachtet werden soll. Mit diesem Zusatz hat die Versicherung keine rechtliche Handhabe, sich vor der Begleichung eines Heckscheibentausches zu "drücken".
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
Zitieren
Bedankt durch:


Nachrichten in diesem Thema
RE: rechtliche Einschätzung zum Thema Heckscheibe - von Bayerndiesel - 02.08.2013, 14:01

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Heckscheibe polieren - Empfehlungen SteveDachlos 2 2.643 05.02.2025, 20:49
Letzter Beitrag: maronie
  Heckscheibe knickt D0kt0r 12 11.446 17.08.2020, 08:59
Letzter Beitrag: Yoda
  Knick in der neuen Heckscheibe mondo 8 8.463 05.04.2020, 13:26
Letzter Beitrag: mondo
  [Problem] Wasser an der Heckscheibe MainzMichel 0 2.519 15.02.2019, 19:09
Letzter Beitrag: MainzMichel
  Heckscheibe neu im Reissverschlussverfahren kaili 6 10.629 01.09.2018, 22:17
Letzter Beitrag: Dennie
  Heckscheibe wechseln - Hilfe Graunix2010 10 11.971 27.08.2018, 16:37
Letzter Beitrag: weichheimer
  heckscheibe wellig mockwai 2 8.223 12.08.2018, 12:56
Letzter Beitrag: neupier
  Heckscheibe Silver 18 16.533 04.04.2017, 17:53
Letzter Beitrag: Brosi
  Heckscheibe schützen Käptn Haddock 8 8.986 21.11.2016, 13:09
Letzter Beitrag: Käptn Haddock
  Heckscheibe runderneuern VIP__;) 13 25.675 28.08.2016, 15:09
Letzter Beitrag: SimonCab



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste