27.01.2014, 17:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2014, 17:46 von Bayerndiesel.)
Hallo Steffen,
nun diese Aussage würde ich erst mal als bedingt richtig einstufen, wenn ich Falschbedienung der AHK ausschließe. Sicherlich kann sich bei einer starr verbauten AHK kein Sicherungsstift o.ä. lösen (sofern die AHK mit den richtigen NM angezogen wurde), aber auch die Konstruktion der abnehmbaren AHK's hat die nötigen Sicherheitsreserven, um sich nicht im Betrieb zu lösen. Bei der Original-AHK ist diese Sicherheitsreserve sehr hoch; sie lässt sich auch nur mit erhöhten Kraftaufwand lösen. Was würden sonst die Besitzer von abnehmbaren AHK'S und/oder Anhängern machen, die mit 100 - 150 kg Stützlast fahren sollten?
Ich sehe da eher als Ausschlusskriterium die geringe Stützlast beim Cabrio mit nur 40 kg bei der Original-Westfalia-AHK. Zwei "Aller-Welts-Fahrräder" plus das Gewicht des Trägers und Du hast die Stützlast überschritten. Bei der GDW-AHK kenn ich jetzt die Stützlast nicht ; meine aber, dass sie auch nur 40 - 50 kg hat.
nun diese Aussage würde ich erst mal als bedingt richtig einstufen, wenn ich Falschbedienung der AHK ausschließe. Sicherlich kann sich bei einer starr verbauten AHK kein Sicherungsstift o.ä. lösen (sofern die AHK mit den richtigen NM angezogen wurde), aber auch die Konstruktion der abnehmbaren AHK's hat die nötigen Sicherheitsreserven, um sich nicht im Betrieb zu lösen. Bei der Original-AHK ist diese Sicherheitsreserve sehr hoch; sie lässt sich auch nur mit erhöhten Kraftaufwand lösen. Was würden sonst die Besitzer von abnehmbaren AHK'S und/oder Anhängern machen, die mit 100 - 150 kg Stützlast fahren sollten?
Ich sehe da eher als Ausschlusskriterium die geringe Stützlast beim Cabrio mit nur 40 kg bei der Original-Westfalia-AHK. Zwei "Aller-Welts-Fahrräder" plus das Gewicht des Trägers und Du hast die Stützlast überschritten. Bei der GDW-AHK kenn ich jetzt die Stützlast nicht ; meine aber, dass sie auch nur 40 - 50 kg hat.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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