01.05.2014, 13:46
(01.05.2014, 11:56)Bo. schrieb: ... ist das rechtlich eigentlich zulässig? ... denn die Scheinwerfer haben ja keine Zulassung als TFL.
Hallo Bo.
Da beantwortest Du Dir die Frage aber doch schon selber.
Ob's Ärger beim TÜV gibt?
Das kann man doch einfach umgehen, indem man vorm Termin das Modul mal eben ausbaut. Steckt doch einfach nur im Sicherungskasten, kommt man doch ganz einfach dran.
Bei meinem Alltagswagen (ein 3er BMW von 2002) hat der Prüfer noch nichts gesagt. Aber da kann ich es auch nicht ändern, ist im Lichtkontrollmodul programiert.
Ob's Ärger mit der Rennleitung gibt?
Ich wurde bisher noch nicht angehalten. Aber das könnte beim Cabrio vielleicht auch anders sein, da das doch eher auffällt, dass das aus einer Zeit stammt, als es noch kein TFL in D gab.
Im Fall der Fälle entschuldigt man sich und schämt sich ganz dolle dafür, dass man das Modul nach dem letzten Treffen nicht wieder ausgebaut hat.
Ja, ich habe auch Gefühle! - Ich habe das Gefühl, ich möchte jetzt ein Bier!