03.06.2014, 23:21
Hi,
genau, z.B. Ölverlust.
Oder ich brech das abgemeldete Fahrzeug auf, schliess ihn kurz, geh damit in der Stadt randalieren, fahre 100 geparkte Autos an und lass den Wagen dann stehen. Den Schaden muss dann auch jemand zahlen.
Zum Thema Abgemeldet und auf Privatgrund: Aufpassen, ein frei zugänglicher Privatgrund (kein Zaun, kein Tor, keine Kette) kann als "tatsächlicher öffentlicher Verkehrsraum" gewertet werden und zack -> Versicherungspflicht.
MfG
Stephan
genau, z.B. Ölverlust.
Oder ich brech das abgemeldete Fahrzeug auf, schliess ihn kurz, geh damit in der Stadt randalieren, fahre 100 geparkte Autos an und lass den Wagen dann stehen. Den Schaden muss dann auch jemand zahlen.
Zum Thema Abgemeldet und auf Privatgrund: Aufpassen, ein frei zugänglicher Privatgrund (kein Zaun, kein Tor, keine Kette) kann als "tatsächlicher öffentlicher Verkehrsraum" gewertet werden und zack -> Versicherungspflicht.
MfG
Stephan