17.09.2014, 11:16
Hmmm
Das finde ich mal eine interessante Rechtslage !
Wem gegenüber hat der Herr Heistermann jetzt Ansprüche ?
a) dem Vermieter des Stellplatzes, weil der für die Zugängigkeit des Stellplatzes zu sorgen hat
b) der Stadt Duisburg, weil sie ihm sein Eigentum vorenthält
c) dem Besitzer des Gebäudes, weil keine Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann
d) allen, und ist deswegen nun gelackmeiert
Über irgendwelche Harakiri-Recovery-Operationen spekuliere ich jetzt nicht hier.
Das perfide ist aber, dass Herr Heitermann wenigstens von der Vollkasko Geld bekommen hätte wenn das Auto in ein Loch gefallen wäre, aber so ist ja nicht mal ein Kaskoschaden entstanden.
Gruss, Tux
Das finde ich mal eine interessante Rechtslage !
Wem gegenüber hat der Herr Heistermann jetzt Ansprüche ?
a) dem Vermieter des Stellplatzes, weil der für die Zugängigkeit des Stellplatzes zu sorgen hat
b) der Stadt Duisburg, weil sie ihm sein Eigentum vorenthält
c) dem Besitzer des Gebäudes, weil keine Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann
d) allen, und ist deswegen nun gelackmeiert
Über irgendwelche Harakiri-Recovery-Operationen spekuliere ich jetzt nicht hier.
Das perfide ist aber, dass Herr Heitermann wenigstens von der Vollkasko Geld bekommen hätte wenn das Auto in ein Loch gefallen wäre, aber so ist ja nicht mal ein Kaskoschaden entstanden.
Gruss, Tux