17.09.2014, 11:58
(17.09.2014, 11:07)Audi_JR schrieb: Weil so akut kann die Gefahr nicht sein, wenn noch Gutachter etc. hineingehen können um den entsprechenden Zustand zu dokumentieren.
Hi,
Deine Argumente snd menschlich verständlich, aber leider komplett irrelevant.
Es existiert ein Baugutachten, die Baubehörde kann gar nichts anders tun, als das Gebäude zu sperren. Wer da jetzt noch reingeht, tut es auf eigene Gefahr. Wer da jetzt noch andere reinschickt, verstösst gegen die Sperrung der Baubehörde und trägt eine grosse Verantwortung.
Stell Dir mal vor; Du wärst ein Abschleppfahrer. Und kriegst den Auftrag, da ein Auto rauszuholen. Jetzt passiert das, was der Gutachter ermittelt hat: das Gebäude bricht justemang über Dir zusammen; Du landest im Krankenhaus, im Rollstuhl oder auf dem Friedhof. Ich denke mal; Du entwickelst dann eine ganz neue Sicht auf die Frage, wer für die Konsequenzen einzustehen hat. Dann heisst es plötzlich: wie konnten Sie das denn nur zulassen, sie wussten doch, dafür kommen sie vor den Kadi und dann in den Bau!
So unwahrscheinlich (hallo, _akute_ Einsturzgefahr) das auch sein mag, warum zum Geier hat jetzt so ein armes Würstchen von Sachbearbeiter beim Bauamt dieses Risiko zu tragen?
Scheisse glaufen, aber halt pP.
Viel spannender finde ich die Frage, ob der Besitzer Ansprüche gegen den Inhaber des Gebäudes und/oder den Vermieter des Stellplatzes hat.
Gegen die Stadt Duisburg kann ich mir nicht vorstellen, die handelt entsprechend der baupolizeilichen Vorschriften und kann gar nicht anders.
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.