02.10.2014, 10:46
(02.10.2014, 09:18)salador schrieb: die zwischenzeitlich eingezogenen Hilfstützen zu begutachte
Typisch deutsche Bürokratie:
Der Besitzer des Cabs darf keine 5 min rein um sein Auto zu holen, ein ganzer Bautrupp kann jedoch taglang problemlos Hilfsstützen einziehen.
Aber hauptsache er kann jetzt wieder Cabrio fahren.
Was mich jedoch noch interessieren würde wären folgende Fragen:
1. Kann er Nutzungsausfall gg. der Stadt/Verwaltung geltend machen?
2. Musste er für das eine Jahr in dem er das Auto nicht nutzen konnte Steuer und Versicherung zahlen?
3. Kann er diese kosten ebenfalls gegenüber Stadt/Verwaltung geltend machen?