(02.10.2014, 10:46)Audi_JR schrieb: Was mich jedoch noch interessieren würde wären folgende Fragen:
1. Kann er Nutzungsausfall gg. der Stadt/Verwaltung geltend machen?
2. Musste er für das eine Jahr in dem er das Auto nicht nutzen konnte Steuer und Versicherung zahlen?
3. Kann er diese kosten ebenfalls gegenüber Stadt/Verwaltung geltend machen?
Hi,
1. Dazu müsste er dem Amt nachweisen, dass man gegen Vorschriften verstossen hat. Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, dann lautet der Vorwurf ja gerade, dass das Amt sich kleinlich an die Vorschriften gehalten hat und eine vorschriftsgemässe Lösung (Sicherung des Gebäudes/Erneute Begutachtung&Freigabe/Entfernen des Wagens) nicht zügig betrieben hat, sondern erst auf Druck des TV-Magazins gehandelt hat.
Man kann ein Amt wegen Untätigkeit verklagen und sie so zum Handeln zwingen, aber der Drops ist ja nun gelutscht. Ich bezweifle daher, dass der Besitzer des Cabs eine Anspruch gegenüber dem Amt hat. Eher noch gegenüber dem Eigentümer der Klabache.
Der Besitzer hatte ja einen Anwalt eingeschaltet, der ihm aber nicht helfen konnte. Interessant wäre zu wissen, wieso der das Mandat zurückgegeben hat.
2. & 3. Vermutlich schon. Abmelden konnte er ja nicht. Vielleicht könnte er das aber als Schaden gegenüber dem Eigentümer (siehe oben) gelten machen.
Was mich wundert, warum prügeln eigentlich alle auf die Verwaltung ein, der Eigentümer aber ist für alle aussen vor? Kann es vielleicht sein, dass jemand, der sein Gebäude so verkommen lässt, dass es akut einsturzgefährdet ist, sich auch nicht angemessen darum kümmert, dass einer seiner (Unter-)Mieter sein Fahrzeug da wieder raus bekommt?
Wennes um Schadensersatz geht, dann dürfte hier IMHO, aber IANAL, viel eher was zu reissen sein.
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.