20.04.2015, 11:12
Hallo Stephan (@salador),
es ging mir eigentlich nur darum, dass ne Pauschalierung über Versicherungsbedingungen, nach dem Motto so wie es früher war, nicht mehr zeitgemäß ist.
Einer der Unterschiede bei diesem Beispiel ist doch der:
es ging mir eigentlich nur darum, dass ne Pauschalierung über Versicherungsbedingungen, nach dem Motto so wie es früher war, nicht mehr zeitgemäß ist.
(17.04.2015, 16:24)salador schrieb: Hallo,
typischerweise ist bei Privat-Haftpflicht Schäden an KFZ ausgeschlossen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Privathaft...rsicherung ...
(17.04.2015, 20:49)salador schrieb:Ich gebe Dir Recht; mir ist bis dato auch keine Versicherungsgesellschaft bekannt, aus deren Privathaftpflichtbedingungswerk die genannte Schadenskonstellation zur Leistungspflicht führen würde - für die Zukunft will ich es aber nicht ausschließen wollen. Siehe auch mein Beispiel; wer hätte gedacht, dass Kfz Be- und Entladeschäden in den Bereich der Privathaftpflicht (bei meiner Versicherung) zu finden seien, wo dies nach alter Lehrmeinung immer noch in den Kfz-Haftpflichtversicherungsbereich gehört.(17.04.2015, 16:59)Bayerndiesel schrieb: leider (oder auch "Gott-sei-Dank") stimmt dies nicht mehr so ganz.Hi,
der Onkel ist aber dem Wagen _gefahren_ und hat dabei einen Parkunfall gehabt. Die Privathaftpflicht, die dafür einspringt, die würde ich gerne mal sehen. ...
Einer der Unterschiede bei diesem Beispiel ist doch der:
- den Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet führt zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Jahr;
- den Schaden der Privathaftpflichtversicherung gemeldet -> keine Rückstufung, da es dort keine Schadenfreiheitsklassen gibt.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"