28.06.2015, 04:30
(27.06.2015, 14:00)Kai schrieb: Hallo,
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Wenn es noch die alten KFZ-Papiere geben würde, wäre ich der festen Ansicht, dass man die Felgen eintragen muss (auch die 7x17-Variante). Nur weil es die Felge an anderen (und vielfach auch späteren Cabriolets des Typ89) gegeben hat, heißt das noch lange nicht, dass ich sie an allen Modellen der Reihe fahren darf. Auch bedenkt bitte, dass die Cabrios mit Boleros ab Werk immer auch über das sogenannte 17"-Fahrwerk verfügen.
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Hallo,
was ist denn ein "17-Zoll-Fahrwerk" und was ist da anders als bei einem Serienfahrwerk?
Grüße
Kai
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