01.09.2015, 15:23
Hallo Micha,
nach deiner Quelle bedeutet es ja vorn eben nicht an der Versteifung anzusetzen. (für Hebebühnen)
Der Bordwagenheber darf aber dort...? Gut, so einen nutze ich seit Jahren nimmer, die Frage stell ich mir aber dennoch.
Aber der Rangierwagenheber an der Stelle?
Kann ich dann meinen Rangierwagenheber gleich der angegebenen Hebebühnenaufnahme setzen? Ich gehe mal davon aus das der Teller annähernd gleich groß ausfallen müsste (was ja leicht machbar wäre).
Langsam kommt ja Fahrt hier ins Thema.
Gruß
Wiegald
nach deiner Quelle bedeutet es ja vorn eben nicht an der Versteifung anzusetzen. (für Hebebühnen)
Der Bordwagenheber darf aber dort...? Gut, so einen nutze ich seit Jahren nimmer, die Frage stell ich mir aber dennoch.
Aber der Rangierwagenheber an der Stelle?
Kann ich dann meinen Rangierwagenheber gleich der angegebenen Hebebühnenaufnahme setzen? Ich gehe mal davon aus das der Teller annähernd gleich groß ausfallen müsste (was ja leicht machbar wäre).
Langsam kommt ja Fahrt hier ins Thema.
Gruß
Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
Westsachsen-Chapter
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ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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