Halterfeststellung per FGN möglich ?
#2
Grüß dich,

das wird schwierig, da einbehaltene alte Fahrzeugbriefe nach Ablauf einer Frist, von der Zulassungsstelle vernichtet werden. Es sei denn, es handelt sich um einen Fahrzeugbrief der letzten Jahre, die wurden ja digitalisiert.

Ich selbst wollte den FzgBrief des ersten Halters, bzgl. der Zusammenstellung aller Dokumente zu meinem Fahrzeug. Nach Aussage der zuständigen Zulassungsstelle, wurde dieser vernichtet.

Vielleicht direkte Anfrage beim KBA, aber auch die werden, denke ich, die alten Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungsfrist, löschen bzw. vernichten.

P.S.: Da du aber nicht der aktuelle FzgHalter bist, wirst du, auch wenn du früher einmal Besitzer des Wagens warst, keine Auskunft bekommen. Das würde gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen, leider.

Alex
"You´re ready for an Audi"


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RE: Halterfeststellung per FGN möglich ? - von alex879 - 01.03.2016, 20:33

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