[Problem] falsch geparkt
#3
Hmmm Torsten, ich bin da rechtlich zu wenig bewandert um fundierte Antworten zu geben.
Mein erster Gedanke war "Schadenminderungspflicht". Durch das Schreiben sind die Kosten von 1,5€ gerade ver 59x facht worden Da bin ich aber traurig! Unverschämt. Aber bestimmt nach deren Gebührenverordnung.
Anscheinend kann da jeder x beliebige Rechstverdreher eine Halterabfrage durchführen. Wegen was ? Einem Parkdelikt ? Naja das macht die Stadt ja auch....

Punkt 1-3 um es verjähren zu lassen ? Kannst auch gleich bei 4. weitermachen.

Gruß
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.
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falsch geparkt - von Maveric - 20.03.2016, 22:30
RE: falsch geparkt - von Simse - 21.03.2016, 01:16
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