21.03.2016, 10:47
Hmmm Torsten, ich bin da rechtlich zu wenig bewandert um fundierte Antworten zu geben.
Mein erster Gedanke war "Schadenminderungspflicht". Durch das Schreiben sind die Kosten von 1,5€ gerade ver 59x facht worden Unverschämt. Aber bestimmt nach deren Gebührenverordnung.
Anscheinend kann da jeder x beliebige Rechstverdreher eine Halterabfrage durchführen. Wegen was ? Einem Parkdelikt ? Naja das macht die Stadt ja auch....
Punkt 1-3 um es verjähren zu lassen ? Kannst auch gleich bei 4. weitermachen.
Gruß
Thilo
Mein erster Gedanke war "Schadenminderungspflicht". Durch das Schreiben sind die Kosten von 1,5€ gerade ver 59x facht worden Unverschämt. Aber bestimmt nach deren Gebührenverordnung.
Anscheinend kann da jeder x beliebige Rechstverdreher eine Halterabfrage durchführen. Wegen was ? Einem Parkdelikt ? Naja das macht die Stadt ja auch....
Punkt 1-3 um es verjähren zu lassen ? Kannst auch gleich bei 4. weitermachen.
Gruß
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.