02.06.2005, 23:05
Das A und O:
Beim Verschränken darf nichts schleifen.
Die Lauffläche der Räder dürfen nicht überstehen, sobald man das Profil über dem Radhaus sehen kann, ist es nicht mehr zulässig.
Kommt auch immer auf den Prüfer an. Es gibt auch welche, die Radhausverbreiterungen dann montiert haben wollen (Plastikabdeckungen (z.B. Golf 2), welche es für das Cabrio aber nicht gibt)
Wenn es bei dir übersteht oder schleift, dann hilft nur bördeln
Wenn es ein Felgen- Gutachten zu deinem Fzg gibt, sollte es mit den dafür vorgesehenen Reifen kein Problem geben.
Ist halt auch immer abhängig, wie tief das Cabrio ist.
Beim Verschränken darf nichts schleifen.
Die Lauffläche der Räder dürfen nicht überstehen, sobald man das Profil über dem Radhaus sehen kann, ist es nicht mehr zulässig.
Kommt auch immer auf den Prüfer an. Es gibt auch welche, die Radhausverbreiterungen dann montiert haben wollen (Plastikabdeckungen (z.B. Golf 2), welche es für das Cabrio aber nicht gibt)
Wenn es bei dir übersteht oder schleift, dann hilft nur bördeln
Wenn es ein Felgen- Gutachten zu deinem Fzg gibt, sollte es mit den dafür vorgesehenen Reifen kein Problem geben.
Ist halt auch immer abhängig, wie tief das Cabrio ist.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200