Wie lauten die Vorgaben bzgl. Radabdeckung ?
#2
Das A und O:
Beim Verschränken darf nichts schleifen.

Die Lauffläche der Räder dürfen nicht überstehen, sobald man das Profil über dem Radhaus sehen kann, ist es nicht mehr zulässig.

Kommt auch immer auf den Prüfer an. Es gibt auch welche, die Radhausverbreiterungen dann montiert haben wollen (Plastikabdeckungen (z.B. Golf 2), welche es für das Cabrio aber nicht gibt) Zwinker
Wenn es bei dir übersteht oder schleift, dann hilft nur bördeln Zwinker

Wenn es ein Felgen- Gutachten zu deinem Fzg gibt, sollte es mit den dafür vorgesehenen Reifen kein Problem geben.
Ist halt auch immer abhängig, wie tief das Cabrio ist.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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[Kein Betreff] - von cab-fire - 02.06.2005, 22:40
[Kein Betreff] - von Skorpi - 02.06.2005, 23:05
[Kein Betreff] - von Gerti - 03.06.2005, 00:27
[Kein Betreff] - von cab-fire - 03.06.2005, 12:54
[Kein Betreff] - von durdom - 03.06.2005, 12:58
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[Kein Betreff] - von Dr.cab.Nob - 09.06.2005, 12:42
[Kein Betreff] - von Dirk Sommer - 10.06.2005, 14:43



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