Wie lauten die Vorgaben bzgl. Radabdeckung ?
#3
Hi!

Es gibt zwei Vorschriften, eine nach STVZO und eine nach EU-Norm. Du musst Dich nur an eine von beiden halten...
Laut EU-Norm darf die Lauffläche gar nicht über die Karosse herausstehen, laut STVZO musst Du 15 cm von der Radmitte nach oben gehen und musst dann eine Waagerechte ziehen...auf dieser Höhe darf die Lauffläche nicht überstehen. Ich war aber neulich beim TÜV und dem reichte es aus, wenn die Lauffläche von "oben" gesehen in der Mitte abgedeckt war.

Gruß,
Gerti
Endlich wieder ein Cab Smile

[Bild: 119854.png]
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[Kein Betreff] - von cab-fire - 02.06.2005, 22:40
[Kein Betreff] - von Skorpi - 02.06.2005, 23:05
[Kein Betreff] - von Gerti - 03.06.2005, 00:27
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