08.05.2021, 20:19
Hallo zusammen,
das Gutachten für das Zubehör (also hier den Sport-Schalldämpfer) sollte nicht jünger sein als 10 Jahre nach EZ des Fahrzeuges, dann muss der Prüfer das akzeptieren. Das gilt dann als zeitgenössisches Tuning.
Bei jüngeren Teilen hat ein Prüfer noch ein klein wenig Ermessensspielraum. Bei Abgasanlagen, welche noch einigermaßen nah am Original sind, werden die meisten Prüfer das akzeptieren.
das Gutachten für das Zubehör (also hier den Sport-Schalldämpfer) sollte nicht jünger sein als 10 Jahre nach EZ des Fahrzeuges, dann muss der Prüfer das akzeptieren. Das gilt dann als zeitgenössisches Tuning.
Bei jüngeren Teilen hat ein Prüfer noch ein klein wenig Ermessensspielraum. Bei Abgasanlagen, welche noch einigermaßen nah am Original sind, werden die meisten Prüfer das akzeptieren.
Gruß Kai