03.02.2022, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2022, 16:02 von Klosterneuburger.)
(13.01.2022, 20:10)Klosterneuburger schrieb: Ich habe Baujahr 7/1997, schon mit geänderter Lenksäule und trotzdem SeitenblinkerKorrektur, sorry
ich habe noch die alte Lenksäule, da FahrgestellNr. vor WN003200
daher Seitenblinker und noch die alte Airbageinheit und eckiger Schleifring.
Hat den Vorteil, dass bei mir keine Rückrufaktion wegen Airbag notwendig ist, die betrifft Cabrios ab WN003200 und jünger,
denn mit dem Wechsel der Lenksäule wurden auch andere 3-Speichenlenkräder mit einer flacheren Airbageinheit verbaut,
und genau diese sind von der Rückrufaktion betroffen.
Gruss
der Klosterneuburger
der Klosterneuburger