05.05.2022, 19:56
(05.05.2022, 12:14)meins0273 schrieb:Laut Händler ist dies kein Garantiefall, was mich schon sehr schockiert.
Hallo!
Neben der (freiwilligen) Garantie - wo dieser Fehler/Schaden vielleicht sogar tatsächlich ausgenommen sein könnte - Garantiebedingungen studieren - gibt es ja auch noch die gesetzliche (!) Gewährleistung! Bei Neuware zwei Jahre, kann bei Gebrauchtware auf ein Jahr reduziert werden. Und in den ersten sechs Monaten (*) wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass ein Fehler bereits beim Kauf vorlag. Außer der Händler kann nachweisen, dass du für den Fehler verantwortlich bist.
Also weise den Händler mal auf seine gesetzliche Gewährleistungspflicht hin.
(*) Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber irgendwie geht es mir durch den Kopf, dass dieser Zeitraum doch sogar mal verlängert werden soll(te). Aber wenn der Kauf eh erst einen Monat her ist, ist das ja egal.
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Ja, ich habe auch Gefühle! - Ich habe das Gefühl, ich möchte jetzt ein Bier!