05.03.2025, 14:05
Das gilt doch auch für die anderen von mir genannten Bauteile?
Willst du sagen, dass alle Nachbaublinker, Hauptscheinwerfer, Nebelscheinwerfer ... aus dem Zubehör kein lichttechnisches Gutachten trotz E-Nummern und somit keine Zulässigkeit haben?
Würde dies nicht auch den gesamten Motorradbeleuchtungsbereich betreffen, dessen Markt enorm groß ist?
Das kommt ja einer Aussage gleich wie "Alle Lichtanlagen aus dem Zubehör sind nicht zulässig".
Das kann ich kaum glauben. Oder differenzierst du irgendwo?
Willst du sagen, dass alle Nachbaublinker, Hauptscheinwerfer, Nebelscheinwerfer ... aus dem Zubehör kein lichttechnisches Gutachten trotz E-Nummern und somit keine Zulässigkeit haben?
Würde dies nicht auch den gesamten Motorradbeleuchtungsbereich betreffen, dessen Markt enorm groß ist?
Das kommt ja einer Aussage gleich wie "Alle Lichtanlagen aus dem Zubehör sind nicht zulässig".
Das kann ich kaum glauben. Oder differenzierst du irgendwo?