Fahrzeugschein - Original mitführen ?
#6
Zitat:nein, falsch! Ich weiß es definitiv 
eine kopie reicht nicht aus. egal ob beglaubigt oder nicht. es ist IMMER das original mitzuführen. ansonsten kann es passieren, dass man ein verwarnungsgeld zahlen muss.

Also ich denke weil Skorpi ja bei der Polizei ist, muss er es eigentlich wissen...
Ich hab zwar das original immer im Auto (im Board-Buch gebunkert), aber ich denke das mit der beglaubigten Kopie ist sicherlich auch korrekt.. Hab das sogar schonmal wo gelesen...

mfg

christopher
AUDI CAB (Modell AKOYA 02/96 [no Saison] mit Vollausstattung) in tropicgrün-metallic
alles elektr. & beheizbar, GIS-Sitze, GRA, Klima, FunkZV, JALT-Blinkermodul + progr. Wischerrelais vom Passat,
Aero's (A6), Serienfahrwerk, Boleros in 8x17 ET35 LK4x108 (225/45/ZR17), orig. AKTIVSYSTEM m. Sony CDX-GT-828U MP3-Radio
Spritverbrauch: [Bild: 111195.png]   ... auf dem Weg zum "Klassiker" und nur noch als Sommerfahrzeug unterwegs ...
Alltag: Seat Leon FR, 1.5 TSIe, 150PS, schwarz

[Bild: nkjihpn9.jpg]    
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