18.12.2005, 23:28
So, hab mir mal eine genaue Info eingeholt. Bin ja auch nur ein "normaler" Autofahrer wie ihr *g*
Licht am Tag ab 15.04.2006 - 15
(Strafrahmen für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung 5000,-) bei Unfall jedoch schon jetzt strafrechtlich relevant
Warnweste ist bereits seit 01.08.2005 strafbar - 14 jedoch kann im Ernstfall das Nichtmitführen mit 14 und auch dann das Nichtanlegen mit 14 (zusammen 28) gestraft werden. (Zur Kumulierung gibt es unterscheidliche Standpunkte.)
Zu der Sache mit Licht am Tag hab ich dann noch eine Info. Passt aber besser in die Cabrio-Elektrik. Geht darum, die ev. vorhandenen Xenon-Brenner zu schonen und doch mit Licht am Tag zu fahren. Dies betrifft nicht nur das Cab, zB auch meinen Vater mit dem Sharan ... Infos folgen.
Licht am Tag ab 15.04.2006 - 15
(Strafrahmen für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung 5000,-) bei Unfall jedoch schon jetzt strafrechtlich relevant
Warnweste ist bereits seit 01.08.2005 strafbar - 14 jedoch kann im Ernstfall das Nichtmitführen mit 14 und auch dann das Nichtanlegen mit 14 (zusammen 28) gestraft werden. (Zur Kumulierung gibt es unterscheidliche Standpunkte.)
Zu der Sache mit Licht am Tag hab ich dann noch eine Info. Passt aber besser in die Cabrio-Elektrik. Geht darum, die ev. vorhandenen Xenon-Brenner zu schonen und doch mit Licht am Tag zu fahren. Dies betrifft nicht nur das Cab, zB auch meinen Vater mit dem Sharan ... Infos folgen.

FAQ

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