25.12.2005, 14:45
Guten Morgen, verehrte Cabrio-Gemeinde!
Nachdem ich auch erst vor kurzem eure rechtliche Hilfe bezüglich einer RADARFALLE brauchte - kann ich aber nun mit größter Sicherheit sagen,
1) Beim Einparken/Ausparken gilt keine Anschnallpflicht!
2) Man bekommt keinen Punkt wegen "Nicht-Anschnallen" - nur ein Verwahrnungsgeld von 30 Euro ist zulässig!
Da scheint der Herr Polizist wohl wenig Ahnung von seinem Beruf gehabt zu haben - er sollte schon wissen, daß man dafür nie im Leben einen Punkt bekommt (PS: Punkte fangen auch erst bei einer Strafe ab 40 Euro an - dann heißt das auch Bußgeld und nicht mehr Verwahrnungsgeld!)
Aber trotzdem hast de nochmal Glück gehabt und konntest Dir die 30 Euronen sparen und es lieber für ein schönes Geschenk an Weihnachten investieren!
Schöne Grüße aus dem "blitzigen" Kölle B)
!!!WÜNSCHE EUCHT ALLEN NOCH EIN SCHÖNES WEIHNACHTSFEST!!!
Nachdem ich auch erst vor kurzem eure rechtliche Hilfe bezüglich einer RADARFALLE brauchte - kann ich aber nun mit größter Sicherheit sagen,
1) Beim Einparken/Ausparken gilt keine Anschnallpflicht!
2) Man bekommt keinen Punkt wegen "Nicht-Anschnallen" - nur ein Verwahrnungsgeld von 30 Euro ist zulässig!
Da scheint der Herr Polizist wohl wenig Ahnung von seinem Beruf gehabt zu haben - er sollte schon wissen, daß man dafür nie im Leben einen Punkt bekommt (PS: Punkte fangen auch erst bei einer Strafe ab 40 Euro an - dann heißt das auch Bußgeld und nicht mehr Verwahrnungsgeld!)
Aber trotzdem hast de nochmal Glück gehabt und konntest Dir die 30 Euronen sparen und es lieber für ein schönes Geschenk an Weihnachten investieren!
Schöne Grüße aus dem "blitzigen" Kölle B)
!!!WÜNSCHE EUCHT ALLEN NOCH EIN SCHÖNES WEIHNACHTSFEST!!!

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