04.01.2006, 14:28
Zitat:Originally posted by Skorpi@25 December 2005, 12:30:11Als Ergänzung von mir:
Hinweis:
Der wollte dir wirklich einen Punkt geben?!?! Geht gar nicht![]()
Ab 40 EUR Bußgeld (Anzeige) gibt es Punkte.
Alles was unter 40 EUR ist, ist ohne Eintragung in Flensburg!
Wenn ich das noch richtig weiß, gibts die 40 und einen Punkt nur für den Fahrer/die Fahrerin, wenn Kinder im Auto nicht richtig gesichert sind (also kein passender Kindersitz). Außerdem kann dann die Weiterfahrt untersagt werden, was ich auch für richtig halte, da Kinder in der Regel das Verletzungsrisiko nicht eigenverantwortlich einschätzen können, also der Fahrer für die Gesundheit des Kindes verantwortlich ist.
Gegen solche falsche Beschuldigungen kann man natürlich Widerspruch einlegen oder den "großen Hammer" auspacken und Anzeige wegen "falscher Beschuldigung" gegen den Beamten erstatten. Der sollte dann von sich aus aktiv werden, um die Sache aus der Welt zu schaffen (dann macht man sich aber keine Freunde bei den Grün-Weißen und das Auto sollte der StVo entsprechen, sonst kommt da noch was zurück)
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