12.01.2006, 20:15
Guten Abend!
Welch ein Zufall - in der aktuellen "Auto Bild" steht etwas über "Unfallabrechung" (Rubrik; "Der Auto Bild Ratgeber").
Zitate:
Gutachterkosten; Ab einer Bagatellgrenze von rund 1000 Euro zahlt die Haftpflicht einen Gutachter. Der Geschädigte darf ihn selbst wählen.
Rechtanwaltskosten: Der Geschädigte kann einen Anwalt seiner Wahl mit der Regulierung beauftragen.
Kostenpauschale: Für Telefon, Porto und andere Kosten können ohne Nachweis 30 Euro angesetzt werden.
-Ich denke, daß die Versicherung, nach den Angaben von "Auto Bild"-Rechtsexperten, muß die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter voll und ganz tragen!
Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte und verbleibe mit
Schönen Grüße aus der DOM-Stadt B)
Welch ein Zufall - in der aktuellen "Auto Bild" steht etwas über "Unfallabrechung" (Rubrik; "Der Auto Bild Ratgeber").
Zitate:
Gutachterkosten; Ab einer Bagatellgrenze von rund 1000 Euro zahlt die Haftpflicht einen Gutachter. Der Geschädigte darf ihn selbst wählen.
Rechtanwaltskosten: Der Geschädigte kann einen Anwalt seiner Wahl mit der Regulierung beauftragen.
Kostenpauschale: Für Telefon, Porto und andere Kosten können ohne Nachweis 30 Euro angesetzt werden.
-Ich denke, daß die Versicherung, nach den Angaben von "Auto Bild"-Rechtsexperten, muß die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter voll und ganz tragen!
Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte und verbleibe mit
Schönen Grüße aus der DOM-Stadt B)

FAQ
