26.01.2006, 00:48
Hi Boris!
Du bekommst erst die neuen Papiere, wenn du dein Fahrzeug neu zulässt oder technische Veränderungen eintragen lässt.
Auch beim Wohnortwechsel würdest du neue Papiere bekommen.
Zu deiner Frage:
Es reicht also auch aus, wenn du die Kombination mit Sommerräder + FW als TÜV- Eintragung mit dir mitführst und vorzeigst.
Du solltest dann nur darauf achten, dass du bei weiteren Eintragungen (wie z.B. Distanzscheiben) die vorherigen TÜV-Eintragungen bei den Folgeeintragungen vorlegst, damit der TÜV im Bemerkungsfeld "vorangegangene zulässige Änderungen" die Sommerräder/ Winterräder/ FW einträgt!
Ich habe auch schon einige TÜV Prüfer erlebt, die das einfach "vergessen" Also immer die Eintragung mit dem Auge überfliegen
Wenn der Prüfer das mal vergessen sollte, mach du mal der Polizei vor Ort glaubhaft, dass du MIT den breiten Felgen zur FW Eintragung warst und nicht mit bereits eingetragenen originalen schmalen Felgen, da im Feld "vorangegangene Änderungen" das Wort "keine" steht und nicht deine "breiten Sommerfelgen".
Man könnte ja auch sonst folgendes unterstellen:
Erst die breiten Felgen eintragen lassen, danach nach Hause fahren, dann die schmalen Räder drauf und das FW einbauen und wieder abnehmen lassen. Der TÜV Prüfer würde auch in diesem Fall "keine vorangegangenen Änderungen" in die FW Eintragung schreiben. Dann mit beiden Gutachten zum Straßenverkehrsamt und beides in den Brief eintragen lassen. Die breiten Räder und das FW wurden also NIE in Kombination geprüft (wo die Damen beim Straßenverkehrsamt auch nicht so genau hinschauen).
*aus-dem-Nähkästchen-plauder* MODUS ON
macht euch aber keine Hoffnung... beim Straßenverkehrsamt wird mittlerweile vermerkt, welcher TÜV welche Eintragung an welchem Datum eingetragen hat.
So ist immer nachzuvollziehen, WAS in Kombination geprüft wurde
*aus-dem-Nähkästchen-plauder* MODUS OFF
Du bekommst erst die neuen Papiere, wenn du dein Fahrzeug neu zulässt oder technische Veränderungen eintragen lässt.
Auch beim Wohnortwechsel würdest du neue Papiere bekommen.
Zu deiner Frage:
Es reicht also auch aus, wenn du die Kombination mit Sommerräder + FW als TÜV- Eintragung mit dir mitführst und vorzeigst.
Du solltest dann nur darauf achten, dass du bei weiteren Eintragungen (wie z.B. Distanzscheiben) die vorherigen TÜV-Eintragungen bei den Folgeeintragungen vorlegst, damit der TÜV im Bemerkungsfeld "vorangegangene zulässige Änderungen" die Sommerräder/ Winterräder/ FW einträgt!
Ich habe auch schon einige TÜV Prüfer erlebt, die das einfach "vergessen" Also immer die Eintragung mit dem Auge überfliegen
Wenn der Prüfer das mal vergessen sollte, mach du mal der Polizei vor Ort glaubhaft, dass du MIT den breiten Felgen zur FW Eintragung warst und nicht mit bereits eingetragenen originalen schmalen Felgen, da im Feld "vorangegangene Änderungen" das Wort "keine" steht und nicht deine "breiten Sommerfelgen".
Man könnte ja auch sonst folgendes unterstellen:
Erst die breiten Felgen eintragen lassen, danach nach Hause fahren, dann die schmalen Räder drauf und das FW einbauen und wieder abnehmen lassen. Der TÜV Prüfer würde auch in diesem Fall "keine vorangegangenen Änderungen" in die FW Eintragung schreiben. Dann mit beiden Gutachten zum Straßenverkehrsamt und beides in den Brief eintragen lassen. Die breiten Räder und das FW wurden also NIE in Kombination geprüft (wo die Damen beim Straßenverkehrsamt auch nicht so genau hinschauen).
*aus-dem-Nähkästchen-plauder* MODUS ON
macht euch aber keine Hoffnung... beim Straßenverkehrsamt wird mittlerweile vermerkt, welcher TÜV welche Eintragung an welchem Datum eingetragen hat.
So ist immer nachzuvollziehen, WAS in Kombination geprüft wurde
*aus-dem-Nähkästchen-plauder* MODUS OFF
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200