28.01.2006, 12:30
Ok, soweit schon mal gut!
Die 10 Euro Verwarngeld könnten ja dafür sein, dass ich zwar beim TÜV zwecks Eintragung war, aber danach nicht zur Zulassungsstelle gefahren bin, auf Grund der Bemerkung "unverzüglich" in der Bestätigung, oder?
Gibt es einen Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld? Ich glaube schon, oder? Dann meinte der TÜV-Prüfer wohl das.....
Die 10 Euro Verwarngeld könnten ja dafür sein, dass ich zwar beim TÜV zwecks Eintragung war, aber danach nicht zur Zulassungsstelle gefahren bin, auf Grund der Bemerkung "unverzüglich" in der Bestätigung, oder?
Gibt es einen Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld? Ich glaube schon, oder? Dann meinte der TÜV-Prüfer wohl das.....
Northcape Approved!
'93er Audi Cabrio 2.8 V6 (05-08)
'92er Audi 100 C4 2.6 V6 (H)
'92er Pontiac Firebird 3.1 V6 (verkauft)
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