30.01.2006, 11:52
Zitat:Originally posted by Boris@Sat 28 January 2006, 11:30Verwarngeld = 5 - 35 EUR ohne Punkte
Gibt es einen Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld?
Bußgeld = 40 - x EUR mit Punkte
Das mit den 10 EUR war nur aus der Luft gegriffen. Ich weiß es nicht, was bzw. ob man da ein Verwarngeld erheben kann. ICH fände es eine Lachnummer ! ! !
Zum Thema "unverzüglich" eintragen lassen, BEISPIEL:
Eine nicht unverzügliche Änderung der Adresse (nach Umzug) beim Straßenverkehrsamt kostet 15 oder 25 EUR
Unverzüglich heißt nach BGB 3 Werktage!
Ich persönlich habe für sowas noch nie jemanden Geld abgenommen. Ich finde, dass man im Umzugsstress schon mal über 3 Werktage kommt, bis man das Fzg auf die neue Adresse ummeldet (man hat da doch andere Sorgen). Ich lasse die Leute dann auch fahren, auch wenn es schon Monate überfällig ist. Ein Jahr überfällig ist dann schon was anderes...
Genau so ist das mit deiner Eintragung. ICH persönlich würde es nicht eintragen lassen. Bei einer Kontrolle kannst du es doch plausibel erklären!
MICH würde es als Kontrollierender vor Ort nicht jucken... ist eben Ermessenssache
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
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