03.03.2006, 14:17
Anzumerken ist, dass man grundsätzlich zwischen nationalem Recht in D und in A unterscheiden sollte.
In A sind NSW nur bei bestimmten Sichtbehinderungen verpflichtend.
Wenn keine Sichtbehinderung vorliegt, dürfen sie leuchten, gelten aber nicht als Tagfahrlicht, dh Begrenzungslicht und NSW stellen eine Übertretung nach § 99 Abs 5a KFG 1967 idF 26. KFG-Nov. dar
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt und entsprechen der Forderung "Licht am Tag":
x) Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
x) Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
x) Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
x) Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte gem ECE erreicht werden.
Gruß, Werner
In A sind NSW nur bei bestimmten Sichtbehinderungen verpflichtend.
Wenn keine Sichtbehinderung vorliegt, dürfen sie leuchten, gelten aber nicht als Tagfahrlicht, dh Begrenzungslicht und NSW stellen eine Übertretung nach § 99 Abs 5a KFG 1967 idF 26. KFG-Nov. dar
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt und entsprechen der Forderung "Licht am Tag":
x) Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
x) Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
x) Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
x) Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte gem ECE erreicht werden.
Gruß, Werner