05.04.2006, 23:17
Hallo Thilo,
sofern die in der ABE genannten Auflagen (i.d.R. Serienmäßigkeit des Fahrwerks, d.h. z.B. keine Tieferlegung) erfüllt sind, können Felgen, die mit einer ABE geliefert werden, mit den in der ABE genannten Reifengrößen ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefahren werden. Sobald jedoch weitere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden oder wurden, ist i.d.R. eine Eintragung erforderlich.
Meines Wissens auch dann, wenn z.B. Federn eingebaut werden, zu denen es ebenfalls eine ABE gibt, da die ABE immer den Serienzustand des Fahrzeugs voraussetzt.
Vielleicht konnte ich Dir ein wenig weiterhelfen.
Gruss
Holger
sofern die in der ABE genannten Auflagen (i.d.R. Serienmäßigkeit des Fahrwerks, d.h. z.B. keine Tieferlegung) erfüllt sind, können Felgen, die mit einer ABE geliefert werden, mit den in der ABE genannten Reifengrößen ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefahren werden. Sobald jedoch weitere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden oder wurden, ist i.d.R. eine Eintragung erforderlich.
Meines Wissens auch dann, wenn z.B. Federn eingebaut werden, zu denen es ebenfalls eine ABE gibt, da die ABE immer den Serienzustand des Fahrzeugs voraussetzt.
Vielleicht konnte ich Dir ein wenig weiterhelfen.
Gruss
Holger